Schutzkonzept des SC Sternschanze v. 1911 e.V.
Kinderschutz ist mehr als die Abwesenheit von psychischer, physischer und sexueller Gewalt. Gleichzeitig ist dem SC Sternschanze bewusst, dass Gewalt in allen pädagogischen Beziehungen aufgrund von einem unausgeglichenen Machtverhältnis zwischen Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen vorkommen können.
Der SC Sternschanze von 1911 e.V. setzt sich ein für einen respektvollen und solidarischen Umgang ein, aber ist sich darüber bewusst, dass jede Person potenziell Täter*in sein kann, weshalb ein Kinder- und Jugendschutzkonzept bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen nicht wegzudenken ist. Unsere Kinder- und Jugendfußballabteilung macht mehr als 50% unseres Vereins aus, weshalb es ein strukturell verankertes Schutzkonzept braucht, um insbesondere Kinder und Jugendliche in besonderem Maße zu Schützen werden.
1. Zielsetzung
Unser Ziel ist es den Schutz von allen Mitgliedern vor interpersoneller Gewalt zu gewährleisten. Interpersonelle Gewalt meint gewalttätiges Verhalten zwischen einzelnen
Personen oder Gruppen, bei dem jemand absichtlich physische oder psychische Schäden zufügt, androht oder versucht. Der SC Sternschanze v. 1911 e.V. verpflichtet sich, ein
sicheres Umfeld für alle Kinder, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen zu schaffen. Dieses Schutzkonzept dient der Prävention von Gewalt und sexualisierter
Gewalt, der Sensibilisierung aller Beteiligten sowie der klaren Handlungsanweisung im Verdachtsfall.
2. Definition von Gewalt
Gewalt ist jedes Verhalten, das einer anderen Person Schaden zufügt oder sie einschränkt – körperlich, psychisch oder sozial. Verschiedene Formen der Gewalt sollen im Folgenden definiert werden.
2.1 Körperliche Gewalt
Körperliche Gewalt jede absichtliche körperliche Schädigung einer Person. Im Sport kann dies von übermäßig hartem Körperkontakt während eines Trainings, bis zu gezieltem Schlagen, Stoßen oder anderer körperlicher Misshandlung reichen.
2.2 Psychische (emotionale) Gewalt
Psychische/ Emotionale Gewalt umfass Verhaltensweisen, die das seelische Wohlbefinden einer Person verletzen. Dazu gehören Beleidigungen, Demütigungen, Bedrohung, Einschüchterung und soziale Ausgrenzung.
2.3. Strukturelle Gewalt
Strukturelle Gewalt ist eine indirekte Gewaltform, die in gesellschaftlichen, wirtschaftlichen oder kulturellen Strukturen verankert ist und benachteiligende Auswirkungen hat. Sie äußert sich in sozialer Ungleichheit, Diskriminierung und der ungleichen Verteilung von Chancen und Ressourcen, ohne einen direkten, sichtbaren Akteur. Unter Struktureller Gewalt im Vereinskontext verstehen wir einen Machtmissbrauch, welcher von TrainerInnen, BetreuerInnen oder FunktionärInnen auf die SportlerInnen ausgeübt wird, um sie zu missbrauchen, kontrollieren und zu manipulieren, und sich damit einen persönlichen Vorteil zu erschaffen.
2.4 Sexualisierte Gewalt
Sexualisierte Gewalt umfasst alle Handlungen mit sexuellem Bezug, die gegen den Willen einer Person erfolgen oder denen die betroffene Person nicht wissentlich und freiwillig zustimmen kann.
Im Sport kann sexualisierte Gewalt viele Formen annehmen – von anzüglichen Bemerkungen, unangemessenen Blicken und zweideutigen Gesten über unerwünschte Berührungen bis hin zu sexueller Nötigung oder Missbrauch. Auch das Ausnutzen von Nähe, Abhängigkeiten oder Machtverhältnissen kann eine Form sexualisierter Gewalt darstellen.
2.5 Digitalisierte Gewalt
Digitalisierte Gewalt bezeichnet alle Formen von Gewalt die über digitalen Medien ausgeübt werden. Dazu gehört Cybermobbing, Hasskommentare, Belästigung, Bedrohung oder Verteilung privater Inhalte ohne Zustimmung des Betroffenen.
3. Ziele der Prävention und Interventionen von Gewalt im Sportverein
Der SC Sternschanze von 1911 e.V. setzt sich ein für einen respektvollen und solidarischen Umgang ein. Unser Ziel ist es den Schutz von allen Mitgliedern vor interpersoneller Gewalt zu gewährleisten.
3.1. Förderung einer offenen und verantwortungsvollen Vereinskultur
- Alle Vereinsmitglieder sollen für das Thema sensibilisiert werden.
- Vereinsmitglieder erkennen Anzeichen von Gewalt.
- Wir fördern eine Kommunikationskultur, in der sich Personen sich fühlen Bedenken zu äußern.
3.2. Umsetzung von grundlegenden Schutzmaßnahmen
- Ein Verhaltenskodex wird von allen im Verein tätigen Personen gelesen und unterschrieben.
- Alle Trainer*Innen reichen in einem zweijährigen Abstand ein aktuelles, erweitertes Führungszeugnis ein.
3.3. Etablierung von Interventionsstrukturen
- Benennung einer Ansprechperson
- Entwicklung/ Durchsetzung eines Handlungsleitfadens im Umgang mit Verdachtsfällen und konkreten Fällen
3.4. Förderung eines sicheren Sporter*Innenlebens
- Trainingseinheiten und Wettkampfsituationen finden unter Berücksichtigung der Schutzmaßnahmen statt.
- Allen Mitgliedern wird die Möglichkeit gegeben, ihre Bedürfnisse und Rückmeldungen offen zu äußern.
Mit der konsequenten Umsetzung dieser Ziele wollen wir sicherstellen, dass unser Verein ein Ort bleibt, an dem sich alle Mitglieder sicher, respektiert und wertgeschätzt fühlen. Wir sehen das Schutzkonzept als einen Prozess, den wir regelmäßig gemeinsam reflektieren und weiterentwickeln.
4. Risikoanalyse
Der Verein hat die eigenen Strukturen analysiert und Risikobereiche identifiziert:
Risikobereich
| Akteur*Innen | Einschätzung | Begründung |
| Vorstand, Verwaltung, Geschäftsstelle | sehr gering | Kein oder kaum Kontakt zu Kindern/Jugendlichen |
| Jugendleitung, Platzwarte, Gastromitarbeitende | gering | Gelegentlicher Kontakt, kurze Begegnungen |
| Trainer*innen und Betreuer*innen | hoch | Körperliche Nähe, Abhängigkeitsverhältnisse, Grauzonen, Social-Media-Kontakte |
| Risikobereich | Einschätzung | Begründung |
| Training | mittel | Z.T nur eine Trainer*in aber beobachtete Situation durch z.B. Eltern |
| Spielbetrieb | hoch | Kinder und Jugendliche ziehen sich um (Umkleidekabinen), Abhängigkeitsverhältnisse, Trainer*in ggf. alleine mit Kindern in der Kabine |
| Fahrten | hoch | Körperliche Nähe, ggf. Übernachtung im selben Raum, durch den Verein nicht kontrollierbar |
Schutzmaßnahmen:
- Vier-/Sechs-Augen-Prinzip
- Unterschriebener Ehrenkodex von allen Akteur*innen mit Verpflichtung dasSchutzkonzept zu lesen und Verhaltensregeln umzusetzen
- Erweitertes Führungszeugnis alle 2 Jahre
- Teamarbeit & Präsenz der Jugendleitung in Risikosituationenereinsmitglieder erkennen Anzeichen von Gewalt.
5. Verhaltensregeln
5.1. Verhaltensleitlinien für einen respektvollen Umgang miteinander
Verhaltensleitlinien für Mitarbeitende (MA)
- Ein respektvoller und wertschätzender Umgang mit allen SportlerInnen ist selbstverständlich.
- Körperliche und emotionale Grenzen werden beachtet und gewahrt.
- Niemand wird bevorzugt oder benachteiligt – alle werden gleichbehandelt.
- Kommunikation und Entscheidungen erfolgen offen und nachvollziehbar.
- Nähe und Distanz werden verantwortungsbewusst gestaltet.
- Jegliche Form von Gewalt wird abgelehnt und nicht toleriert.
- Die Privat- und Intimsphäre der SportlerInnen wird respektiert.
- Sexualisierte Sprache oder Berührungen sind nicht akzeptabel.
- Trainer*innen und Betreuende nehmen ihre Vorbildrolle in Fairness und Respekt wahr.
- Alle sind bereit, ihr eigenes Verhalten regelmäßig zu reflektieren und weiterzuentwickeln.
Verhaltensleitlinien für Sportler*innen
- Ein respektvoller Umgang miteinander sowie mit TrainerInnen und BetreuerInnen ist selbstverständlich.
- Fairness und die Einhaltung der Regeln im Training und im Wettkampf stehen an erster Stelle.
- Körperliche oder verbale Gewalt haben bei uns keinen Platz.
- Die körperlichen und emotionalen Grenzen anderer werden geachtet.
- Niemand darf aufgrund von Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung oder anderer Merkmale benachteiligt werden.
- Mit sozialen Medien wird verantwortungsvoll und respektvoll umgegangen.
- Wir ermutigen dazu, Grenzverletzungen offen anzusprechen und Unterstützung zu suchen.
- Teamgeist bedeutet, Mitspieler*innen zu unterstützen und füreinander einzustehen.
- Mit Vereinseigentum und den Sportanlagen wird sorgfältig und rücksichtsvoll umgegangen.
Verhaltensleitlinien für die Eltern/Erziehungsberechtigten
- Eltern begegnen TrainerInnen, Betreuerinnen und anderen Eltern mit Respekt und Wertschätzung.
- Die erzieherische und sportliche Arbeit der Trainer*Innen wird anerkannt und unterstützt.
- Entscheidungen während Training und Wettkampf werden respektiert, ohne sich unangebracht einzumischen.
- Eltern fördern bei ihren Kindern faires Verhalten, Teamgeist und einen respektvollen Umgang.
- Die individuellen Möglichkeiten und Grenzen des eigenen Kindes werden akzeptiert und realistisch eingeschätzt.
- Bei Wettkämpfen und Veranstaltungen achten Eltern auf ein vorbildliches und regelkonformes Verhalten.
- Eine offene, kooperative Zusammenarbeit mit dem Verein wird aktiv gepflegt.
- Bei Unstimmigkeiten oder Konflikten suchen Eltern das Gespräch und tragen zu Lösungen bei.
- Eltern stehen hinter der Präventionsarbeit des Vereins und unterstützen diese durch ihr Verhalten und Engagement.
5.2. Verhaltensregeln im Kontakt mit Minderjährigen
- Einzeltraining/-gespräche: Vermeiden; wenn nötig, Sechs-Augen-Prinzip.
- Kein gemeinsames Duschen/Übernachten: Strikte räumliche Trennung.
- Umkleiden & Übernachtungsräume: Betreten nur nach Anklopfen.
- Körperkontakt: Kein unangemessener Kontakt; Grenzen respektieren.
- Privatbereich: Keine privaten Treffen ohne zweite erwachsene Person; keine Übernachtungen.
- Privatgeschenke: Keine persönlichen Vergünstigungen.
- Social Media: Keine 1:1-Kommunikation, nur Gruppenchats für Vereinsspezifisches.
- Fotos/Videos: Veröffentlichung nur mit schriftlicher Einwilligung der Eltern.
6. Beschwerdemanagement
Der SC Sternschanze von 1911 e.V. hat ein Beschwerdesystem eingerichtet, dass für alle Mitglieder offen ist
- Der Verein benennt eine präventionsbeauftragte Person, welche für Beschwerden zur Verfügung steht
- Es gibt verschiedene Wege, um Beschwerden einzureichen (persönlich, schriftlich, anonym)
- Unser Kriseninterventionsleitfaden legt fest, wie bei Verdachtsfällen oder konkreten Vorfällen vorzugehen ist.
7. Interventionsleitfaden bei Verdachtsfällen
Abgesehen davon, dass der SC Sternschanze von 1911 e.V. sich im Klaren ist, das alle Menschen potentielle Täter*innen sein können, kommt es auch vor, dass Betroffene sich
Menschen aus dem Vereinskontext anvertrauen. Dieser Interventionsleitfaden gilt für alle Verdachtsfälle:
• Ruhe bewahren
Erstmal durchatmen und überlegen, wer im Verein zuständig ist und als Ansprechperson dienen kann. Eine weitere Möglichkeit ist es anonym eine Beratungsstelle zu kontaktieren.
• Tempo der Betroffenen respektieren
Die betroffene Person sollte nicht zu etwas gedrängt werden. Nicht im Affekt handeln und es sollte keine vorschnelle Konfrontation stattfinden.
• Keine eigenen Ermittlungen
Es besteht die Gefahr, dass die verdächtigte Person vorgewarnt wird und die betroffene Person versucht einzuschüchtern und ggf. Beweismaterial vernichtet.
• Betroffenen glauben & ernst nehmen
Intervention ist immer auf den Schutz der Betroffenen ausgelegt; die Person ernst nehmen und ihre Schilderung glauben; nicht über ihr Erleben diskutieren oder es in Frage stellen; keine Rechtfertigung einfordern; annehmen, dass es weitere Betroffene geben kann; ggf. sofortige Täter-Opfer-Trennung veranlassen.
• Transparenz im Vorgehen
Die betroffene Person muss über alle geplanten Schritte informiert werden. Grundsätzlich wird nicht ohne ihre Zustimmung gehandelt.
Vor jeder Weitergabe von Informationen oder dem Einleiten von Maßnahmen ist eine Fachberatungsstelle zu kontaktieren, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
Ein Handeln gegen den Willen der betroffenen Person ist nur im absoluten Ausnahmefall zulässig – wenn eine akute Gefährdung besteht und es keine andere Möglichkeit gibt.
In diesem Fall erfolgt das Handeln erst nach Rücksprache mit der Beratungsstelle und die betroffene Person wird so früh wie möglich informiert.
• Beratung einholen
Alle Personen im Verein/Verband müssen wissen, an wen sie sich bei einem Verdacht wenden können; Sportler*innen müssen eine Vertrauensperson kennen; im Verein Verantwortliche (z.B. Trainer*innen) müssen wissen, wer zuständig ist; PSG-Ansprechperson/Vorstand muss wissen, welche Beratungsstellen in Frage kommen; in dieser komplexen und emotional aufgeladenen Situation immer externe Hilfe einholen; der Blick von außen hilft, Ruhe reinzubringen; auch eigene (emotionale und Wissens-) Grenzen beachten.
• Vertraulichkeit
Rechte aller Beteiligten beachten – Betroffene haben Rechte (z.B. Schutz vor Gewalt), Beschuldigte auch (z.B. Persönlichkeitsrechte); informierten Personenkreis klein halten; diskret mit Informationen umgehen
• Dokumentieren: Datum, Uhrzeit, Beteiligte, möglichst wörtliche Zitate
Nach jedem Gespräch immer alles dokumentieren; möglichst sachlich beschreiben, wenn möglich mit Originalzitaten; inhaltliche Lücken oder Unklarheiten offenlassen und nicht mit eigener Interpretation füllen; persönliche Einschätzung der Lage getrennt von Gehörtem/Tatsachen notieren. Auch Beobachtungen sollten notiert werden.
8. Meldekette bei Verdachtsfällen im Verein
Zur Meldung Verdachtsfällen aus dem Verein hat der SC Sternschanze eine PSG-Ansprechperson benannt.
Generell nimmt die PSG-Ansprechperson die Sachverhalte entgegen und berät die betroffene Person. Betroffene Personen werden proaktiv auf externe Beratungsstellen hingewiesen.
In Sachverhalten, bei denen ein polizeiliches und oder staatsanwaltliches Aktenzeichen gegen eine beschuldigte Person im Handlungsfeld des organisierten Sports vorliegt, unternimmt der SC Sternschanze einen Tätigkeitsausschluss. In diesem Kontext verlangt die Vereinbarung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen gemäß § 72 a SGB VIII (Vereinbarung gemäß § 72a SGB VIII) die beschuldigte Person „[…] von Kontakten mit Minderjährigen ausschließen; sofern dies nicht zu gewährleisten ist, ist die beschuldige Person für die Zeit des Ermittlungs- und Klagverfahrens gänzlich aus dem Verein auszuschließen.“ Dies dient ebenfalls dem Schutz der beschuldigten Person, und zwar so lange bis ein Verfahren eingestellt wurde oder es zu einem Freispruch bzw. einem Schuldspruch gekommen ist. Bei einem Eintrag ins erweiterte Führungszeugnis hinsichtlich Sexualstraftaten gemäß der Vereinbarung § 72 a SGB VIII gilt der Ausschluss von Tätigkeiten im Kinder- und Jugendbereich des SC Sternschanze.
Der Vorstand des SC Sternschanze wird bei bedeutenden Vorfällen einbezogen und wird regelmäßig informiert.
8.1 Meldung und Zuständigkeiten
- PSG-Ansprechperson nimmt Meldungen entgegen, berät Betroffene, verweist auf externe Hilfsangebote.
- Vorstand wird bei bedeutenden Vorfällen informiert.
- Tätigkeitsausschluss: Bei polizeilichem Aktenzeichen oder Eintrag im erweiterten Führungszeugnis erfolgt Ausschluss von Tätigkeiten mit Minderjährigen.
8.2 Sofortmaßnahmen bei Gefahr im Verzug:
- Trennung von Betroffenen und Beschuldigten
- Sicherstellung des Schutzes der Betroffenen
- Einbeziehung der Jugendleitung oder des Vorstands
